Krankentagegeld

Die Krankentagegeld ist nicht zu verwechseln mit der Krankenhaustagegeld.

In der Regel zahlt die Krankentagegeldversicherung einen vereinbarten Tagessatz ab dem 43. Krankheitstag, für den Fall einer längerfristigen Krankschreibung. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber den vollen Lohn für die ersten 6 Wochen (42 Tage) Krankschreibung zahlt. Ab dem 43. Krankheitstag erhält der Arbeitnehmer nunmehr nur noch 70% des eigentlichen Nettoeinkommens.

Hierdurch entsteht eine finanzielle Lücke, welche durch eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt  werden kann.

Auch im Bereich der Krankentagegeldversicherung gibt es viele Versicherer und Tarife, unterschiedliche Beiträge, die wir für unsere Interessenten und Kunden gerne vergleichen.

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